Sachkundige Energieberatung für Ihre Gewerbeimmobilien
Energie-Effizienz, Energiesparberatung
Energieberatung für Gewerbeimmobilien
Während Energieberatungen im Bereich der Wohn- immobilien durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden, wird im ge- werblichen Bereich die Förderung von Beratungsleist- ungen durch den Sonderfonds Energieeffizienz in KMU unterstützt.
Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno- logie und der KfW. Die Beratungsleistungen gliedern sich in 2 Bereiche: Initialberatung und Detailberatung.
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Die Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung werden vorhandene energietechnische Daten untersucht und im Anschluss einer Betriebsbesichtigung in einem standardisierten Bericht dokumentiert. Neben der Beschreibung der Ausgangssituation werden energetische Mängel benannt und Vorschläge zu Energieeffizienzmaßnah- men und möglichen Fördermöglichkeiten gegeben.

Der mögliche Zuschuss für Initialberatungen 80% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Es werden max. 2 Tagewerke gefördert. Somit beträgt der Höchstzuschuss 1.280,- €. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, zusätzliche Tagewer- ke sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.
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Die Detailberatung
Das Ziel der Detailberatung ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen vorrangig zu analy- sieren. Der zu erstellende Abschlussbericht muss dabei mindestens die folgenden Beratungs- ergebnisse enthalten:
Mengen- und Kostenanalyse des gesamten Ist-Energieverbrauchs sowie Istzustandsbewertung unter Hinzuziehung von Energiebedarfs- berechnungen
Aufzeichnung der Schwachstellen und Erstellung einer Prioritätenliste zur effizienten Energieanwendung
Nennung und Vorschlagung von Energieeinspar- maßnahmen und Vorschläge zum möglichen Einsatz regenerativer Energien
Wirtschaftliche Bewertung von vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen und Handlungs- empfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
Hinweise auf mögliche Fördermöglichkeiten
Weiter Inhalte des Beratungsberichts sind zwischen Berater und Unternehmer detailliert abzusprechen.
Der mögliche Zuschuss für Detailberatungen
60% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähige Beratungskosten) von 8.000,- € kann ein Höchstzuschuss von 4800,- € gewährt werden. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, zusätzliche Tagewerke sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen. |